Rechtsprechung
OLG Hamm, 18.02.2014 - II-6 UF 154/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Versorgungsausgleich, Ausschluss, grobe Unbilligkeit
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Versorgungsausgleich, Ausschluss, grobe Unbilligkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines Ausschlusses des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VersAusglG § 27
Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei Verletzung der Unterhaltspflicht möglich
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei Verletzung der Unterhaltspflicht möglich
Verfahrensgang
- AG Paderborn, 30.08.2013 - 85 F 41/13
- AG Paderborn, 20.09.2013 - 85 F 41/13
- OLG Hamm, 18.02.2014 - II-6 UF 154/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.02.2013 - XII ZB 527/12
Versorgungsausgleich: Befristete Herabsetzung nach Gesetzesänderung zum …
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2014 - 6 UF 154/13
§ 27 VersAusglG erlaubt eine Korrektur, wenn die schematische Durchführung des Versorgungsausgleichs dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, nämlich eine dauerhaft gleichmäßige Teilhabe beider Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten zu gewährleisten, in unerträglicher Weise widerspricht (BGH FamRZ 2013, 690; Gesetzesbegründung, BT-Drs. 16/10144 S. 67;… Palandt-Brudermüller, BGB, 73. Auflage 2014, § 27 VersAusglG Rn. 5).Die Entscheidung darüber, ob ein Härtefall vorliegt, ist anhand der gegenwärtigen und zukünftigen wirtschaftlichen, persönlichen und sozialen Situation der Eheleute zu treffen (BGH FamRZ 2013, 690; BGH FamRB 2013, 135).
- OLG Frankfurt, 04.06.2013 - 6 UF 50/12
Versorgungsausgleich: Voraussetzungen für Ausschluss nach § 27 VersAusglG
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2014 - 6 UF 154/13
Notwendig ist eine gröbliche Pflichtverletzung durch den Ausgleichsberechtigten, die voraussetzt, dass der andere Ehegatte und ggf. gemeinsame Kinder nachhaltig in ernsthafte Schwierigkeiten gebracht wurden (BGH FamRZ 1987, 49; OLG Frankfurt, Beschluss vom 4.6.2013, Aktenzeichen 6 UF 50/12, zitiert nach juris). - BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 4/85
Voraussetzungen einer über längere Zeit begangenen gröblichen …
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2014 - 6 UF 154/13
Notwendig ist eine gröbliche Pflichtverletzung durch den Ausgleichsberechtigten, die voraussetzt, dass der andere Ehegatte und ggf. gemeinsame Kinder nachhaltig in ernsthafte Schwierigkeiten gebracht wurden (BGH FamRZ 1987, 49; OLG Frankfurt, Beschluss vom 4.6.2013, Aktenzeichen 6 UF 50/12, zitiert nach juris). - BGH, 25.05.2005 - XII ZB 135/02
Begriff der unbilligen Härte; Berücksichtigung von Vermögen des …
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2014 - 6 UF 154/13
Allerdings kann ein zu einer Unbilligkeit führendes Ungleichgewicht zu Lasten des Ausgleichspflichtigen nur angenommen werden, wenn die Altersversorgung des Ausgleichsberechtigten aufgrund seines vorhandenen Vermögens uneingeschränkt abgesichert ist, während der Verpflichtete auf die von ihm erworbenen Versorgungsanrechte zur Sicherung seines Unterhalts dringend angewiesen ist (BGH FamRZ 2005, 1238).